Die Verwaltung weist darauf hin, dass private Feuerwerke unterjährig genehmigungspflichtig und mit Auflagen verbunden sind. Bitte berücksichtigen Sie dies rechtzeitig vor Ihrer Feier.
Aus der Verwaltung
Die Verwaltung weist darauf hin, dass private Feuerwerke unterjährig genehmigungspflichtig und mit Auflagen verbunden sind. Bitte berücksichtigen Sie dies rechtzeitig vor Ihrer Feier.