Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer in Deutschland neu berechnet. Dies geschieht aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts, um die Steuer gerechter zu gestalten. Berechnet wird die Grundsteuer so:
Grundsteuerbetrag = Messbetrag x Hebesatz
Wenn Sie bereits eine Grundsteuererklärung abgegeben haben, haben Sie wahrscheinlich auch schon neue Bescheide mit neuen Messbeträgen vom Finanzamt erhalten. Die Gemeinde legt den Hebesatz fest. Dieser war für Grundsteuer A und B seit langem bei 350%.
Mit der neuen Berechnungsgrundlage stand auch der Gemeinderat vor der Frage, inwiefern eine Anpassung des Hebesatzes notwendig sei. Denn: Die Gemeinde hat die zurückliegenden Krisen allesamt ohne eine Anpassung der Grundsteuern abgefedert: die Corona-Pandemie, die Verteuerungen aufgrund des Angriffskrieges auf die Ukraine und damit verbundene Energiepreissteigerungen. Die Hochwasser-Einsatzkosten, die Kosten für die Beseitigung der Hochwasserschäden und die allgemeinen Preissteigerungen (z.B. Tarifanpassungen) veranlassten den Gemeinderat zur Entscheidung, die Grundsteuerbelastung zu erhöhen.
In einer öffentlichen Gemeinderatssitzung wurde deshalb beschlossen, den Hebesatz der Grundsteuer A auf 410 % festzulegen, den Hebesatz der Grundsteuer B auf 330 %.
Auch wenn der niedrigere Prozentwert bei der Grundsteuer B zunächst nach einer Senkung der Einnahmen ausschaut, entstehen durch die vom Finanzamt neu berechneten Messbeträge Mehreinnahmen für die Gemeinde in Höhe von etwa 97.000 EUR pro Jahr.
Der Gemeinderat hat diese Entscheidung mit dem Beschluss verknüpft, grundsätzlich jedes Jahr von diesen Einnahmen mind. 50.000 EUR eigenständig in zusätzlichen Hochwasserschutz zu investieren.
Grundsteuer ab 1. Januar 2025
