Der Gemeinderat hat eine neue Plakatierungsverordnung beschlossen, die ab 1. Juni 2026 in Kraft tritt. Ziel ist es, ein einheitliches und faires System für Plakatwerbung zu schaffen und gleichzeitig das Ortsbild zu schützen.
Künftig gilt: Wer im Gemeindegebiet Plakate für Veranstaltungen oder Aktionen anbringen möchte, benötigt grundsätzlich eine Genehmigung der Gemeinde. Die Plakate müssen entsprechend gekennzeichnet sein und spätestens eine Woche nach der Veranstaltung wieder entfernt werden.
Um sensible Bereiche zu schützen, wurden Plakatierungsverbotszonen festgelegt – unter anderem rund um Schule, Kindergarten, Kirche, Rathaus sowie an weiteren zentralen Orten in Nordendorf und Blankenburg.
Für Vereine und Gewerbetreibende gilt eine klare und überschaubare Regel: Bis zu sieben Plakate im gesamten Gemeindegebiet sind erlaubt.
Eine besondere Regelung gibt es für Wahlen und Abstimmungen: Hier erfolgt die Plakatierung ausschließlich über zentrale Anschlagtafeln, die von der Gemeinde bereitgestellt werden. Einzelne Wahlplakate im Ortsgebiet sind nicht mehr zulässig. Verstöße gegen die Verordnung können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.
Mit der neuen Regelung schafft die Gemeinde klare Vorgaben für alle Beteiligten und sorgt gleichzeitig für ein ordentliches und ansprechendes Ortsbild.
