Der Gemeinderat hat eine Wappensatzung für die Gemeinde Nordendorf beschlossen. Mit dieser Satzung wird geregelt, wie das Gemeindewappen verwendet werden darf und wie es vor missbräuchlicher Nutzung geschützt wird. Das Gemeindewappen ist seit 1961 offizielles Hoheitszeichen der Gemeinde und erinnert an zwei Adelsfamilien, die für die Geschichte des Ortes prägend waren. Als offizielles Symbol steht es für die Gemeinde und ihre Einrichtungen. Grundsätzlich gilt: Die Nutzung des Gemeindewappens ist zunächst der Gemeinde selbst vorbehalten. Bestimmte Einrichtungen dürfen es jedoch im Rahmen ihrer Aufgaben verwenden, etwa gemeindliche Einrichtungen, die Feuerwehr oder Zweckverbände mit Beteiligung der Gemeinde.
Neue Wappensatzung für die Gemeinde Nordendorf
