Alle Wahlberechtigten zur Kommunalwahl erhalten ihre amtliche Wahlbenachrichtigung spätestens bis zum 15. Februar 2026 per Post. Auf der Wahlbenachrichtigung sind das zuständige Wahllokal sowie weitere wichtige Hinweise zur Stimmabgabe vermerkt.

Wer am Wahltag verhindert ist oder die Briefwahl nutzen möchte, kann Briefwahlunterlagen bei der Verwaltungsgemeinschaft Nordendorf beantragen. Die Beantragung ist online über das Bürgerserviceportal, per QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder schriftlich über den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung möglich. Die Briefwahlunterlagen werden anschließend per Post zugesandt. Der Versand beziehungsweise die Ausgabe der Unterlagen ist gesetzlich frühestens ab dem 16. Februar 2026 zulässig.

Die reguläre Beantragung der Briefwahl ist bis Freitag, 06. März 2026, 15:00 Uhr, möglich. Falls beantragte Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sind, kann bis Samstag, 07. März 2026, 12:00 Uhr, ein neuer Antrag gestellt werden. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist eine Beantragung sogar noch bis Sonntag, 08. März 2026, 15:00 Uhr, möglich.

Der ausgefüllte rote Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag, 08. März 2026, bis 18:00 Uhr, bei der Verwaltungsgemeinschaft Nordendorf oder der jeweiligen Wohnsitzgemeinde eingegangen sein. Später eingehende Wahlbriefe dürfen nicht mehr berücksichtigt werden.

Selbstverständlich ist auch die persönliche Stimmabgabe im Wahllokal möglich. Die Wahllokale sind am Wahlsonntag von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.

Die Wahlbenachrichtigung gilt zudem für eine mögliche Stichwahl zur Landratswahl am 22. März 2026 und sollte daher aufbewahrt werden. Wer bereits für die Hauptwahl Briefwahl beantragt hat, erhält die Unterlagen für eine mögliche Stichwahl automatisch zugesandt.