Die Gemeinde Nordendorf weist auf die geltenden naturschutzrechtlichen Regelungen hin: Baumfällungen, Heckenrückschnitte und sonstige umfangreichere Gehölzarbeiten sollten grundsätzlich im Zeitraum von Oktober bis Ende Februar durchgeführt werden. In diesem Zeitraum ist keine gesonderte Genehmigung erforderlich. Arbeiten wie das Entfernen abgestorbener Gehölze, größere Rückschnitte wegen Schattenwurf, Gartenumgestaltungen oder das Freischneiden von Sichtachsen und Hecken im Zuge von Bauvorhaben sollten daher, sofern planbar, jetzt erledigt werden. Werden solche Arbeiten während der Vogelschutzzeit (März bis September) ausgeführt, ist in der Regel eine kostenpflichtige Genehmigung notwendig.

Wichtiger Hinweis: Unabhängig von der Jahreszeit gilt der Artenschutz ganzjährig. Vor jeder Fällung oder jedem Rückschnitt muss geprüft werden, ob Baumhöhlen, Astlöcher, Nester oder andere Lebensräume von geschützten Tierarten (z. B. Fledermäuse, Eichhörnchen, Spechte) vorhanden sind. Ist dies der Fall, sind vorab Ausnahmegenehmigungen bei der Regierung von Schwaben einzuholen. Zur eigenen Absicherung empfiehlt es sich, die Kontrolle auf mögliche Tierhabitate mit Datumsstempel fotografisch zu dokumentieren.

[Das Foto ist KI-generiert]