Das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) ist eine gute Möglichkeit für die Gemeinde, mit Fördergeldern der Städtebauförderung in den nächsten 10 bis 15 Jahren unsere Gemeinde zu gestalten. Themen wie der Bahnhof, die Beruhigung der Hauptstraße, die Gestaltung des Platzes vor dem Schloss oder das Alte Rathaus können darunter fallen. Der Gemeinderat hat sich in mehreren Klausurtagungen und Beratungen auf Ziele verständigt, die grundlegend für diese Entwicklung sind: unter anderem die Verbesserung des Ortsbildes.
Nun kam der Gemeinde zu Ohren, dass es Personen gibt, die u.a. gezielt von Haus zu Haus gehen, um falsche Informationen an Eigentümerinnen und Eigentümer zu verbreiten. Scheinbar wurde erzählt, dass Eigentümer dazu gezwungen werden, die Hausfassaden umzugestalten, dass Einträge ins Grundbuch erfolgen, Enteignungen drohen, etc. Das ist falsch! Wir gehen aktuell davon aus, dass mit Vorsatz falsche Informationen gestreut werden. Die Absicht dahinter vermag jeder selbst zu beurteilen. Bezeichnend ist, dass vorab keine Informationen bei der Gemeinde oder den beratenden Experten eingeholt wurden, um sich Wissen zum Thema anzueignen.
Richtig ist:
- Es gibt für Grundstücke im sog. Sanierungsgebiet (blau gestrichelt umrandet) keine neuen Vorschriften, Kosten, Verbote oder Zwänge.
• Sanierungen, Umbauten, Anbauten usw. dürfen im Rahmen der Bayerischen Bauordnung und der geltenden Bebauungspläne wie bisher ganz normal erfolgen.
• Es gibt jedoch finanzielle Vorteile für Sanierungen in Form von steuerlichen Abschreibungen (100% der Sanierungskosten über 11 Jahre), wenn Sanierungen ortsbildverschönernd/ortsbildprägend durchgeführt werden.
• Es gibt keine Einträge ins Grundbuch! Es findet keine Enteignung statt.
• In einem vertiefenden Bereich (blau eingefärbt) entlang der Hauptstraße gilt zusätzlich, dass für Umbauten, Anbauten, Neubauten, etc. neben der normalen baurechtlichen Genehmigung eine sanierungsrechtliche Genehmigung der Gemeinde erfolgen muss.
Wenn Sie Fragen zum Thema haben, kommen Sie bitte auf die Gemeinde zu und hinterfragen Sie kritisch die Absichten der Falschmeldungen.
Die Ziele des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts
• Ortsbild, lebendige Ortsmitte und Versorgung: Die Dorfmitte soll funktional und gestalterisch aufgewertet und das Ortsbild gestärkt werden. Aufenthaltsqualität und soziale Treffpunkte stehen im Fokus
• Naherholung, Freiräume und Klima: Grünstrukturen und Naherholungsräume sollen erhalten, besser vernetzt und qualifiziert werden. Gleichzeitig sollen klimaangepasste Maßnahmen für mehr Lebensqualität sorgen.
• Mobilität und Vernetzung: Ziel ist eine sichere, barrierefreie und klimafreundliche Mobilität – insbesondere durch Verbesserungen für Fußgänger, Radfahrer und die Erreichbarkeit zentraler Angebote im Ort.
