Für Bäume und Sträucher gelten Natur-Schutz-Regeln.

Große Arbeiten wie
• Baumfällungen,
• Rückschnitt von Hecken,
• Entfernen von großen Sträuchern
dürfen nur zwischen Oktober und Ende Februar gemacht werden.

Dann braucht man keine extra Genehmigung.

Wichtig:
Zwischen März und September ist Vogel-Schutz-Zeit.
In dieser Zeit ist oft eine kostenpflichtige Genehmigung nötig.

Ganz wichtig ist der Tier-Schutz das ganze Jahr über.

Vor jedem Schnitt müssen Sie prüfen:
Gibt es Baumhöhlen, Nester oder andere Tier-Verstecke?
Zum Beispiel von Fledermäusen, Eichhörnchen oder Spechten?

Wenn ja, brauchen Sie vorher eine Ausnahme-Genehmigung.
Diese erteilt die Regierung von Schwaben.

Tipp:
Machen Sie Fotos mit Datum,
damit Sie zeigen können, dass keine Tiere im Baum sind.

[Das Foto ist KI-generiert]