Informationen zu Maßnahmen und Beiträgen
(Stand: 01. Dezember 2025)
Auf einer Bürgerversammlung am 24. November 2025 konnten sich Bürgerinnen und Bürger über die notwendigen Maßnahmen an der Verbandskläranlage des Abwasserzweckverbands informieren. Rund 230 Personen sind der Einladung gefolgt. Im Folgenden sollen die bisher gelieferten Informationen noch einmal aktualisiert und auf dem Stand der Bürgerversammlung zusammengefasst werden. Die Häufig gestellten Fragen finden Sie zusammen mit den Antworten am Ende der Seite.
Die Präsentation der Bürgerversammlung
steht bis zum 14. Januar 2026 zum Download zur Verfügung. (Passwort: Kläranlage/AZVDG_2025!)
Einführung
Wie bereits mehrfach berichtet, muss die Kläranlage des Abwasserzweckverbands in Allmannshofen erweitert und technisch ertüchtigt werden. Die Informationen erfolgten beispielsweise über die Bürgerinfo „Unser Nordendorf“, auf den jährlichen Bürgerversammlungen, über einen Informationsflyer des Abwasserzweckverbands und zahlreiche öffentliche Sitzungen.
Nordendorf ist eingebunden in den Abwasserzweckverband. Der Verband hat die Aufgabe, das im Kanalnetz der Gemeinde angefallene Abwasser zu sammeln (über eine Druckleitung) und in einer gemeinsamen Kläranlage zu reinigen. Für das Kanalnetz der Gemeinde (Vakuum- und Freispiegelkanal) ist die Gemeinde zu 100 % verantwortlich. Für die Übergabepunkte, die Druckleitung sowie die Kläranlage ist der Abwasserzweckverband zuständig. Die Gemeinde ist am Verband zu rund 39 % beteiligt.
Alle Kosten – Investitionen, Betriebskosten oder kalkulatorische Kosten – die im gemeindlichen Kanalnetz oder im System des Abwasserzweckverbands anfallen, müssen kostendeckend mit Beiträgen oder Gebühren auf die Anschlussnehmer bzw. Nutzer umgelegt werden. Die Höhe der Gebühren muss mind. alle 4 Jahre überprüft und angepasst werden. Unterm Strich muss sich das Abwassersystem selbst finanziell tragen.
Auf der Bürgerversammlung ging es um die Sanierungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen an der Verbandskläranlage des Abwasserzweckverbands. Aufgrund der Beteiligung der Gemeinde von 39 % müssen auch die Kosten der Baumaßnahme (12,3 Mio. EUR) auf die Gemeindebürger umgelegt werden – über Beiträge oder Gebühren. Insgesamt ist nach aktuellem Stand von 4,8 Mio. EUR die Rede (Stand: Kostenberechnung).
Der Gemeinderat hat sich dafür entschieden 80 % der 4,8 Mio. EUR über Beiträge zu finanzieren und 20 % über die Gebühren. Beiträge (offiziell heißen sie „Verbesserungsbeiträge“) sind Einmalzahlungen, die jedoch in Raten / in Abschlägen je nach Baufortschritt erhoben werden (1x pro Jahr). Die Gebühren werden über die nächsten 30-40 Jahre je nach Abwassereinleitung in Rechnung gestellt.
Bauliche Maßnahmen an der Verbandskläranlage
Die Verbandskläranlage Allmannshofen wurde im Jahr 1981 errichtet und ist seitdem das zentrale Element der Abwasserreinigung für die Mitgliedsgemeinden des Abwasserzweckverbands Donnsberggruppe. Nach über vier Jahrzehnten Betrieb ist die technische Lebensdauer vieler Anlagenteile erreicht. Hinzu kommen neue gesetzliche Anforderungen an die Reinigungsleistung und die Entsorgung des Klärschlamms.
Die bestehende Anlage ist für 7 500 Einwohnerwerte (EW) ausgelegt; die tatsächliche Belastung liegt mit rund 7 000 EW bereits bei 85 Prozent. Für die kommenden 20 Jahre muss die Anlage auf eine Ausbaugröße von 9 500 EW ertüchtigt werden, um den künftigen Zuwachs der Mitgliedsgemeinden und höhere Zuflussmengen bei Regenereignissen (bis 135 Liter pro Sekunde) bewältigen zu können.
Gründe und Notwendigkeit der Sanierung
Mehrere Faktoren machen die umfassende Erneuerung zwingend erforderlich:
- Ablauf der wasserrechtlichen Genehmigung Ende 2026 – für die Neuerteilung gelten strengere Grenzwerte, insbesondere für Ammonium (NH₄-N < 5 mg/l) und Phosphor (Pges < 1 mg/l).
- Technischer Verschleiß vieler Bauwerke und Anlagenteile, insbesondere bei Rechenanlage, Elektrotechnik und Betonbauteilen.
- Fehlende Redundanz in der biologischen Reinigungsstufe: Die bisherige Kombibeckenanlage erlaubt keine getrennte Wartung oder Revision.
- Neue Anforderungen an die Klärschlammverwertung: Ab 2032 muss der Schlamm entwässert und thermisch behandelt werden, um Phosphor zurückzugewinnen. Eine landwirtschaftliche Nutzung ist dann nicht mehr möglich.
Umfang der geplanten Maßnahmen
Nach umfangreichen Variantenuntersuchungen entschied sich der Verband für den Neubau einer zweistraßigen SBR-Anlage (Sequencing Batch Reactor) in Stahlbeton-Rundbauweise. Dieses Verfahren kombiniert Belebungs- und Nachklärungsvorgänge in zeitlich aufeinanderfolgenden Phasen innerhalb eines Beckens. Dadurch kann die biologische Reinigung flexibel gesteuert, die Energieeffizienz gesteigert und die Einhaltung der neuen Grenzwerte zuverlässig gewährleistet werden.
Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
1. Mechanische Vorreinigung
Die bestehende Rechenanlage mit Sand- und Fettfang wird in den vorhandenen Gebäuden vollständig erneuert. Hier wird das Abwasser zunächst von Grobstoffen, Sand und Schwimmstoffen befreit. Das Schneckenhebewerk, das das ankommende Abwasser anhebt, wird saniert und an die neuen Zuflussmengen angepasst.
2. Neubau der biologischen Stufe (SBR-Becken)
Zwei neue, runde SBR-Behälter bilden künftig das Herzstück der Anlage. In diesen Becken läuft die biologische Reinigung ab:
- Befüllung mit vorgereinigtem Abwasser,
- Belüftung und Durchmischung zur biologischen Abbauphase,
- Sedimentation des Belebtschlamms,
- Abzug des gereinigten Klarwassers.
Durch die Zweistraßigkeit kann jeweils ein Becken im Betrieb bleiben, wenn das andere gewartet wird – ein wesentlicher Beitrag zur Betriebssicherheit.
3. Zwischenpumpwerk und Auslaufpuffer
Ein neu errichtetes Zwischenpumpwerk sorgt für den geregelten hydraulischen Durchfluss zwischen den Verfahrensstufen. Der Auslaufpuffer gleicht Schwankungen aus und ermöglicht eine gleichmäßige Einleitung in die Schmutter, den Vorfluter der Anlage.
4. Neubau einer stationären Schlammentwässerung
Bisher wurde der anfallende Klärschlamm in die Landwirtschaft ausgebracht oder mobil entwässert. Künftig übernimmt eine stationäre Anlage diese Aufgabe direkt vor Ort. Das entwässerte Material wird in Containern unter einem überdachten Bereich zwischengelagert. Diese Lösung ist wirtschaftlicher, hygienischer und auf die zukünftige Phosphorrückgewinnung vorbereitet.
5. Phosphatfällung und Brauchwasserversorgung
Zur Erreichung der neuen Phosphorgrenzwerte wird eine chemische Fällung eingerichtet. Dabei bindet ein Fällmittel das gelöste Phosphat, das anschließend mit dem Klärschlamm entfernt wird. Gleichzeitig entsteht eine neue Brauchwasseraufbereitung: Gereinigtes Abwasser wird aufbereitet und als Betriebswasser innerhalb der Anlage wiederverwendet – ein wichtiger Beitrag zur Ressourcenschonung.
6. Elektrotechnik, Steuerung und Notstromversorgung
Die gesamte elektrische Ausstattung wird neu aufgebaut. Dazu gehören Schalt- und Steueranlagen, die Anbindung der Außenstationen, eine zentrale Notstromversorgung für den Ausfallbetrieb sowie eine Photovoltaikanlage auf den neuen Gebäuden. Diese Kombination sichert die Energieautarkie der Anlage in Notfällen ab und senkt langfristig die Betriebskosten.
7. Außenanlagen
Das Gelände wird mit Retentionsflächen und landschaftspflegerischen Maßnahmen neu gestaltet. Die Anlage fügt sich auch künftig in das Landschaftsbild ein.
Zeit- und Kostenrahmen
Der Investitionsumfang beträgt insgesamt 12,3 Millionen Euro (brutto, inkl. Baunebenkosten). Der geplante Ablauf sieht folgende Etappen vor:
- Januar 2026: Erteilung der Baugenehmigung und Beginn der Ausführungsplanung
- Mai 2026: Abschluss der Ausschreibungsunterlagen
- Juli 2026: Submission und Vergabe der Bauaufträge
- Herbst 2026: Baubeginn
- Anfang 2029: Inbetriebnahme der neuen Kläranlage
Bedeutung für die angeschlossenen Gemeinden
Mit der geplanten Erweiterung und Modernisierung wird die Verbandskläranlage den aktuellen technischen und rechtlichen Standards angepasst. Sie schafft zugleich die Voraussetzung für eine sichere, umweltgerechte und wirtschaftliche Abwasserbehandlung der kommenden Jahrzehnte. Die Maßnahmen sichern die Entsorgungskapazität für rund 9 500 Einwohnerwerte und ermöglichen den Mitgliedsgemeinden weiteres Wachstum – unter Einhaltung höchster Umweltstandards.
Finanzierung der Maßnahmen
Die Sanierung und Erweiterung der Verbandskläranlage Allmannshofen stellt eine der größten infrastrukturellen Investitionen der kommenden Jahre dar. Für die Mitgliedsgemeinden bedeutet dies, dass sie – gemäß den gesetzlichen Vorgaben – die anfallenden Kosten vollständig über Beiträge und Gebühren finanzieren müssen. Insgesamt ist für das Projekt mit einem Investitionsvolumen von rund 12,3 Millionen Euro zu rechnen. Nordendorf trägt entsprechend des in der Verbandssatzung festgelegten Schlüssels einen Anteil von rund 4,8 Millionen Euro.
Das Kommunalabgabengesetz (KAG) und die Gemeindeordnung definieren eindeutig, dass derartige Investitionen nicht aus dem allgemeinen Gemeindehaushalt bezahlt werden dürfen, sondern von den Anschlussnehmern zu tragen sind. Dabei unterscheidet das Gesetz zwischen zwei Arten von Abgaben: den einmaligen Verbesserungsbeiträgen und den laufenden Abwassergebühren. Beiträge dienen der Finanzierung der baulichen Maßnahmen und werden nach der beitragspflichtigen Geschossfläche der jeweiligen Grundstücke berechnet. Gebühren hingegen fallen jährlich an und richten sich nach dem tatsächlichen Wasserverbrauch.
Für die Finanzierungsentscheidung standen verschiedene Modelle zur Wahl, die sich darin unterscheiden, zu welchem Anteil die Kosten durch Beiträge beziehungsweise durch Gebühren getragen werden. Grundlage der Kalkulation sind die gesamte beitragspflichtige Geschossfläche der Gemeinde (rund 393.500 Quadratmeter) sowie die gemessene jährliche Wasserabnahme (rund 111.500 Kubikmeter). Je nachdem, wie die Gewichtung zwischen Beiträgen und Gebühren ausfällt, verändern sich sowohl die Höhe des einmaligen Beitrags je Quadratmeter Geschossfläche als auch der spätere Zuschlag auf die Abwassergebühren.
Ein rein gebührenbasiertes Modell wäre zwar einfach zu verwalten, würde aber zu deutlichen und langanhaltenden Gebührensprüngen führen, da die Investitionskosten über einen Zeitraum von 30 bis 40 Jahren refinanziert werden müssten. Ein reines Beitragsmodell hingegen würde zwar den Gebührenanstieg vermeiden, jedoch einzelne Grundstückseigentümer – insbesondere mit höherer Geschossfläche – stark belasten. Unbebaut bebaubare Grundstücke würden bei diesem Modell wiederum fair berücksichtigt, da sie anteilig zu Zahlungsleistungen herangezogen werden können.
Der Gemeinderat hat sich daher für ein ausgewogenes Mischmodell entschieden: 80 Prozent der Investitionskosten werden über einmalige Verbesserungsbeiträge finanziert, die verbleibenden 20 Prozent über einen moderaten Zuschlag auf die Abwassergebühr. Für Nordendorf bedeutet dies konkret einen Verbesserungsbeitrag von 9,82 Euro je Quadratmeter Geschossfläche. Die erste Abschlagszahlung wird ab Herbst 2026 erwartet (1. Rate) und können in mehreren Raten (2. und 3. Rate) geleistet werden. Der Gebührenanteil entspricht einer Erhöhung von 0,32 Euro pro Kubikmeter Abwasser und wird über die nächsten rund 30 bis 40 Jahre erhoben.
Dieses Mischmodell entlastet den laufenden Haushalt der Gemeinde, berücksichtigt gleichzeitig die Belastbarkeit der Bürgerinnen und Bürger und stellt sicher, dass die Investition rechtskonform und generationengerecht finanziert wird. Die vorgesehene Kombination aus Beitrag und Gebühr ermöglicht zudem, extreme Gebührensprünge zu vermeiden und die Lasten angemessen auf alle Anschlussnehmer zu verteilen.
Beispiele für Verbesserungsbeiträge
Diese vier Beispiele zeigen, wie sich der Verbesserungsbeitrag abhängig von der beitragspflichtigen Geschossfläche eines Grundstücks berechnet. Die Geschossfläche ist der gesetzlich vorgeschriebene Maßstab zur Verteilung der Investitionskosten und umfasst alle nutzbaren Ebenen eines Gebäudes – also in der Regel Keller, Erdgeschoss, Obergeschosse, ausgebautes Dachgeschoss sowie gegebenenfalls angeschlossene Garagen.
Je größer die Geschossfläche ist, desto größer ist der rechnerische Vorteil des Grundstücks beim Anschluss an die Abwasserentsorgung. Deshalb sieht das Kommunalabgabengesetz (KAG) vor, dass sich Beiträge nach der baulichen Nutzbarkeit richten und nicht nach der Anzahl der Bewohner oder dem aktuellen Wasserverbrauch.
Der beschlossene Beitragssatz von 9,82 Euro pro Quadratmeter stellt sicher, dass 80 Prozent der Gesamtkosten der Kläranlagensanierung über einmalige Beiträge gedeckt werden. Damit werden hohe und dauerhaft steigende Abwassergebühren vermieden. Die Beiträge können in Nordendorf in drei Jahresraten beglichen werden, damit die finanzielle Belastung für die Bürgerinnen und Bürger gut planbar bleibt.
Diese Beispielrechnungen ermöglichen jedem Haushalt eine unmittelbare Einschätzung, welche Beiträge im eigenen Fall voraussichtlich anfallen werden. Für alle übrigen Grundstücke oder Sonderfälle (z. B. unbebaute, aber bebaubare Grundstücke) erfolgen die Berechnungen nach denselben Grundsätzen.
1. Gebäude mit 100 m² Geschossfläche
Verbesserungsbeitrag:
100 m² × 9,82 € = 982 Euro
Zahlbar in drei Raten: 327 Euro pro Jahr
2. Gebäude mit 200 m² Geschossfläche
Verbesserungsbeitrag:
200 m² × 9,82 € = 1.964 Euro
Zahlbar in drei Raten: 653 Euro pro Jahr
3. Gebäude mit 300 m² Geschossfläche
Verbesserungsbeitrag:
300 m² × 9,82 € = 2.946 Euro
Zahlbar in drei Raten: 980 Euro pro Jahr
4. Gebäude mit 400 m² Geschossfläche
Verbesserungsbeitrag:
400 m² × 9,82 € = 3.928 Euro
Zahlbar in drei Raten: 1.310 Euro pro Jahr
Aufmaßblatt für Ihr Gebäude
Das Aufmaßblatt ist die dokumentierte Grundlage für die Berechnung der beitragspflichtigen Geschossflächen eines Grundstücks. Es enthält die maßgeblichen Flächenangaben aller Geschosse eines Gebäudes – vom Keller über die Wohngeschosse bis hin zu ausgebauten Dachgeschossen oder baulich verbundenen Nebenräumen wie bestimmten Garagen.
Die Erhebung der Geschossflächen fand 2016/2017 durch ein externes Büro im Auftrag der Gemeinde statt. Im Anschluss müssten alle Eigentümerinnen und Eigentümer das Aufmaßblatt zugesendet bekommen haben.
Auf der Bürgerversammlung hat sich herausgestellt, dass es wohl nicht mehr bei allen vorhanden ist oder damals nicht angekommen ist. Nach der Bürgerversammlung wurden uns wiederum Funde in den eigenen Unterlagen berichtet, in denen die Aufmaßblätter doch noch aufgetaucht sind.
Wir haben auf der Bürgerversammlung zugesagt, die Aufmaßblätter noch einmal pauschal an alle Eigentümer zu versenden. Da diese noch auf dem Stand von 2016/2017 sind, müssen sie zuerst manuell angepasst werden: Anbauten, Abrisse, Eigentümerwechsel, etc. Der pauschale Versand kann deshalb erst im Frühjahr 2026 erfolgen. Hierzu bitten wir um Verständnis.
Wenn Sie vorab das Aufmaßblatt brauchen oder wünschen, können Sie sich an unser Bauamt wenden:
Bauamt in der Verwaltungsgemeinschaft Nordendorf
Peter Matzky, Zimmer 1.3
Telefon:08273 9998-26
Mail: peter.matzky@vg-nordendorf.de
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag von 08.00 -12.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich von 15.00 - 18.00 Uhr
Häufige Fragen zum Thema
Warum muss die Kläranlage saniert und erweitert werden?
Der bestehende Wasserrechtsbescheid läuft aus, und die Anlage kann neue gesetzliche Grenzwerte nicht mehr zuverlässig einhalten. Durch das Wachstum in allen Mitgliedsgemeinden ist die Kapazitätsgrenze nahezu erreicht. Zudem besteht Handlungsbedarf bei Schlammentwässerung, Elektrotechnik und Rechenanlage (Schmutzfang). Auch die Betriebssicherheit bei Ausfällen muss verbessert werden.
Wurden verschiedene Varianten geprüft?
Ja. Für jedes Bauwerk und jeden Anlagenteil wurden mehrere Varianten untersucht und anhand von Wirtschaftlichkeitsberechnungen bewertet. Umgesetzt wird jeweils die wirtschaftlichste und langfristig tragfähige Lösung.
Welche Vorteile hat die neue SBR-Anlage gegenüber der bisherigen Technik?
Die neue Anlage arbeitet energieeffizienter, baut Nährstoffe besser ab und verfügt über zwei getrennte Betriebsstränge. Das erhöht Betriebssicherheit und Redundanz.
Warum kann der Klärschlamm künftig nicht mehr landwirtschaftlich verwertet werden?
Ab 2032 schreibt die Abfallklärschlammverordnung vor, dass Schlämme mit Phosphoranteilen verbrannt werden müssen, um den Phosphor zurückzugewinnen. Dafür ist eine stationäre Entwässerung notwendig, die im Rahmen des Projekts vorgesehen ist.
Warum wird das bestehende Becken nicht einfach saniert?
Das alte Becken kann nicht außer Betrieb genommen werden, da es beim Entleeren durch den hohen Grundwasserstand aufschwimmen würde. Eine Sanierung im laufenden Betrieb ist daher technisch schwer und wirtschaftlich nicht möglich.
Filtert die neue Kläranlage Medikamentenrückstände?
Nein. Für Anlagen dieser Größenordnung gibt es keine gesetzliche Pflicht zu einer sog. vierten Reinigungsstufe. Diese Technik ist hochkomplex und kostenintensiv und wird derzeit überwiegend bei sehr großen Anlagen eingesetzt. Derzeit gibt es dafür keinen rechtlichen oder wirtschaftlichen Rahmen.
Wie hoch sind die Kosten und wann soll gebaut werden?
Die Gesamtkosten betragen rund 12,3 Mio. Euro brutto inklusive Nebenkosten. So könnte ein Zeitplan aussehen:
- Januar 2026: Baubescheid erwartet
- Mai 2026: Ausschreibung
- Herbst 2026: Baubeginn
- Anfang 2029: Inbetriebnahme
Wie wird das Projekt finanziert?
Jede Mitgliedsgemeinde trägt ihren Anteil an den Investitionskosten entsprechend ihrer Abwassermengen und Flächen. Für die Gemeinde Nordendorf ergibt sich ein Anteil von rund 4,8 Mio. Euro (39,06 %).
Zur Finanzierung ist die Gemeinde verpflichtet, die Maßnahme kostendeckend über Beiträge und Gebühren zu finanzieren:
- Beiträge sind einmalige Zahlungen für die Verbesserung oder Erweiterung einer Anlage. Sie richten sich nach der beitragspflichtigen Fläche (hier: Geschossfläche).
- Gebühren sind laufende Zahlungen für den Betrieb und Unterhalt der Anlage.
Die Aufteilung von Beiträgen und Gebühren kann jede Mitgliedsgemeinde eigenständig festlegen.
Warum unterscheiden sich die Finanzierungsmodelle zwischen den Gemeinden?
Die Abgabenhoheit liegt bei den einzelnen Gemeinden, nicht beim Abwasserzweckverband. Dadurch kann jede Kommune das Modell an ihre jeweilige Haushaltslage anpassen. Grundlage bildet in Nordendorf die Geschossfläche. In manchen Gemeinden werden auch die Grundstücksflächen hinzugezogen. Das ist bei uns nicht der Fall. Die entspricht den gesetzlichen Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes (KAG).
Warum wird die Geschossfläche als Grundlage der Berechnung herangezogen – und nicht die Zahl der Bewohner?
Die Finanzierung von Abwasseranlagen ist in Bayern gesetzlich klar geregelt. Grundlage sind die Art. 5 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) sowie die dazugehörige Beitragssatzung der Gemeinde. Danach müssen Beiträge nach dem Maß der baulichen Nutzung bemessen werden – also nach der Geschossfläche eines Grundstücks.
Die Zahl der tatsächlichen Bewohner darf nicht herangezogen werden, weil sie
- stark schwankt (z. B. durch Zu- oder Wegzug),
- datenschutzrechtlich nicht zuverlässig erfasst werden kann,
- und keine dauerhaft rechtssichere Bemessungsgrundlage bietet.
Die Geschossfläche gilt dagegen als objektiver, stabiler Maßstab für das mögliche Abwasseraufkommen eines Grundstücks. Dieses System wurde durch zahlreiche Gerichtsurteile bestätigt und ist bayernweit die verbindliche Rechtsgrundlage für Verbesserungs- und Herstellungsbeiträge.
Welche Flächen gelten bei der Berechnung?
Beitragspflichtig sind die Geschossflächen der Gebäude. Unbebaute, aber bebaubare und kanalanschließbare Grundstücke werden mit einem Viertel ihrer Fläche angesetzt. Keller, Erd- und Obergeschosse sowie angeschlossene Garagen werden voll oder anteilig berücksichtigt. Landwirtschaftliche Gebäude bleiben in der Regel außen vor.
Die Geschossfläche ergibt sich aus den 2016/2017 erstellten Aufmaßblättern (siehe oben) bzw. den genehmigten Bauplänen. Sie umfasst alle nutzbaren Ebenen eines Gebäudes. Beim Dachgeschoss werden die Flächen i.d.R. anteilig bewertet. Eine Garage zählt i.d.R. dann zur Geschossfläche, wenn sie einen Wasseranschluss hat oder direkt an das Wohngebäude angebunden ist (bauliche Verbindung).
Werden Garten- oder Grundstücksflächen berücksichtigt?
Nein. Für die Finanzierung der Kläranlage zählen ausschließlich die Geschossflächen eines Grundstücks. Garten-, Hofflächen oder Grundstücksgröße spielen in Nordendorf und Blankenburg keine Rolle.
Wie werden An- oder Umbauten an Gebäuden berücksichtigt?
Maßgeblich ist die beitragspflichtige Geschossfläche. Bei An- oder Umbauten zählt die neu entstandene Fläche. Einzelne Sonderfälle – z. B. veränderte Nutzungen, ältere Anbauten ohne vollständige Unterlagen – klärt das Bauamt im Einzelfall.
Warum werden leere Grundstücke mit einem Beitrag belastet?
Beitragspflichtig sind nur bebaubare Grundstücke, also solche mit bestehendem Baurecht. Eigentümer möchten dieses Baurecht verständlicherweise behalten, und gleichzeitig wird erwartet, dass die entsprechende Infrastruktur – also auch die Abwasserentsorgung – vorhanden ist. Daher ist es folgerichtig, dass auch diese Grundstücke einen Beitrag leisten.
Was gilt für Grundstücke, die bebaut, aber nicht an den Kanal angeschlossen sind?
Grundsätzlich gilt: Bebaut oder bebaubar bedeutet beitragspflichtig, sofern ein Anschlussrecht besteht. Im Einzelfall prüft die Gemeinde, ob ein Grundstück technisch und rechtlich anschließbar ist.
Wann wird abgerechnet und wer ist beitragspflichtig?
Die erste Rate ist ab dem Jahr 2026 vorgesehen. Sie wird fällig, sobald die Beitragspflicht nach Abschluss eines Bauabschnitts entsteht und der Bescheid zugestellt wurde. Die weiteren Raten erfolgen in den Jahren 2027 und 2029. Nach Eingang aller Rechnungen wird eine Schlussrechnung erstellt und alle Bürger bekommen einen finalen Bescheid, der sich an den tatsächlich angefallenen Kosten orientiert. Beitragspflichtig ist immer der Eigentümer.
Gibt es einen Stichtag für bauliche Veränderungen?
Zunächst relevant ist der Tag der Erlassung der Verbesserungsbeitragssatzung. Nur mit dieser Grundlage können überhaupt Beiträge erhoben werden. Für die drei Ratenzahlungen ist das Aufmaßblatt in der aktuellen Version relevant. Weitere Bauveränderungen werden spätestens nach der Schlussrechnung und dem finalen Schlussbescheid (ca. 2028/2029) berücksichtigt und mit den bisherigen Abschlägen gegengerechnet.
Warum nicht stärker über Gebühren finanzieren?
Auch der Wunsch nach einer stärker verbrauchsabhängigen Finanzierung wird häufig geäußert. Ein hoher Gebührenanteil birgt jedoch Risiken: Spart die Bevölkerung viel Wasser, müssten die Gebühren trotz sinkenden Verbrauchs steigen, um die Kosten des Systems zu decken. Zudem muss die Gemeinde langfristig weitere Belastungen im Blick haben – etwa notwendige Kanalsanierungen in den kommenden Jahren oder Investitionen in Wasserleitungen und Brunnen beim Wasserzweckverband. Eine reine Fokussierung auf Gebühren würde diese Entwicklung verschärfen. Auch hier würde Leerstand weniger berücksichtigt, obwohl die Infrastruktur für alle vorgehalten wird.
Was ist mit Menschen, die die Beiträge finanziell nicht stemmen können?
Um finanzielle Belastungen abzufedern, werden die Verbesserungsbeiträge grundsätzlich schon in mehreren Raten, verteilt auf mehrere Jahre, erhoben. Für Menschen in besonderen Lebenslagen stehen Beratung und Unterstützung zur Verfügung. Die Gemeinde sorgt für ausreichende Information und nimmt individuelle Anliegen ernst.
Warum wurden die Bürgerinnen und Bürger nicht vorher gefragt?
Der Gemeinderat ist das demokratisch gewählte Organ, das Entscheidungen für die gesamte Gemeinde treffen muss – auch schwierige. Klar ist: Die Kläranlage muss erweitert werden, und die Kosten müssen gedeckt werden. In Ehingen und Westendorf haben die Gemeinderäte ebenfalls bereits selbst entschieden.
Der Gemeinderat hat sich als demokratisch legitimierte Vertretung der Bürgerinnen und Bürger intensiv mit allen Varianten der Finanzierung befasst und die Entscheidung nach ausführlicher Beratung getroffen. Die rechtlichen Spielräume sind eng, und nach Abwägung aller Vor- und Nachteile wurde das Modell beschlossen. Ein Bürgerentscheid war rechtlich nicht erforderlich und hätte an der engen gesetzlichen Ausgestaltung der Abwasserfinanzierung nichts geändert. Der tatsächliche Entscheidungsspielraum ist gering; alles andere zu behaupten, wäre nicht seriös.
Warum wurden keine Rücklagen gebildet?
Der Bereich der Abwasserbeseitigung ist ein geschlossenes Finanzierungssystem: Alle Investitionen, Betriebskosten und kalkulatorischen Kosten müssen durch Gebühren und Beiträge gedeckt werden. Ob eine Maßnahme über einen Kredit oder über Rücklagen finanziert würde, macht für die Bürger keinen Unterschied, da die Kosten innerhalb des Abwassersystems immer vollständig ausgeglichen werden müssen.
Können die Kosten während des Baus massiv steigen? Droht eine Kostenexplosion?
Kostensteigerungen sind bei großen Bauprojekten nie vollständig auszuschließen. Alle Angaben beruhen auf Berechnungen nach dem aktuellen Stand. Das Ingenieurbüro konnte berichten, dass bei ihren bisherigen Projekten die kalkulierten Kosten in der Vergangenheit auch in etwa den Ausschreibungsergebnissen entsprachen. Aufgrund des EU-Ausschreibungsverfahrens geht die die Vergabe automatisch an das wirtschaftlichste Angebot. Eine formale „Deckelung“ gibt es rechtlich nicht, aber ein enges Controlling durch den Zweckverband und das Ingenieurbüro.
Was ist, wenn ich mein Aufmaßblatt aus früheren Jahren nicht erhalten habe?
Die Geschossflächen wurden für alle Grundstücke in Nordendorf und Blankenburg erhoben. Sollte ein Aufmaßblatt aus dem Jahr 2016/2017 nicht vorliegen, stellt das Bauamt auf Anfrage jederzeit eine Kopie bereit (siehe oben). Die Bemessung fand definitiv statt.
Wie werden sich die Betriebskosten der Kläranlage künftig verhalten?
Die laufenden Betriebskosten unterliegen unterschiedlichen Entwicklungen:
- Energiekosten können schwanken oder sinken. Die jüngste Stromausschreibung hat den Strompreis massiv gesenkt. Auf der neuen Anlage werden PV-Module zur Eigenstromnutzung installiert.
- Personalkosten steigen erfahrungsgemäß moderat.
- Die Entsorgung des Klärschlamms wird teurer, da neue Vorschriften gelten.
- Pumpwerke und Kanalnetz verursachen Instandhaltungskosten.
Diese Kosten werden in die künftigen Gebührenkalkulationen einfließen müssen.
